In der Burgauer Offnung einigten sich im Jahr 1469 die Gerichtsgenossen des Niedergerichts Burgau mit ihrem Gerichtsherrn, dem Ritter IX Giel von Glattburg und Gielsberg und dem Klosterabt Ulrich Rösch St. Gallen, auf 114 Bestimmungen.
Diese
- grenzen die Rechte und Verpflichtungen von Gerichtsherr und Gerichtsgenossen
voneinander ab
- stellen eine Gerichts- und Gemeindeordnung auf
- legen Bussen für verschiedene Kategorien von strafrechtlichen Vergehen fest
- regeln aber auch zivilrechtliche Belange wie Schuld- und Betreibungsrecht
Die Burgauer Offnung
ist eine der "wegen ihres reichen Inhalts meist angeführten und benützten schweizerischen 35 Offnungen".
Ursprünglich war sie mit den Offnungen von Flawil, "gebhartschwil, uffhoven und rudeln" in einem einzigen Band vereinigt. Die Flawiler Offnung ist später herausgetrennt worden und in den Besitz der Bürgerkorporation Flawil gelangt.
Die Burgauer Offnung war dem jeweiligen Burgauer Ammann, das heisst dem Gerichtsvorsitzenden, anvertraut und wurde demzufolge zeitweise im "Rathaus", aber auch im "Haus Meierhans, Haus Wehrlin" und anderen - nicht bestimmbaren Burgauer Wohnhäusern aufbewahrt.
Nach dem Untergang der alten Eidgenossenschaft gehörte der Weiler Burgau während der napoleonischen Zeit ab 1798 zum "District Flohweil" im Kanton Säntis und wurde dann bei der Gründung des Kantons St.Gallen 1803 in die Politische Gemeinde Flawil eingegliedert.
Nach 1798 ist die Burgauer Offnung infolge der Aufhebung des Niedergerichts Burgau in das Eigentum der Dorfkorporation Flawil übergegangen und nach deren Verschmelzung mit Flawil im Jahre 1953, spätestens 1963 aus Sicherheitsgründen der Politischen Gemeinde Flawil übergeben worden. Im selben Zusammenhang wurde auch die eiserne Gerichtslade aus Burgau nach Flawil überführt.
Entstehungszeit: 10 August 1469
Beschreibstoff: Pergament
Umfang: 37 Bll.
Format: 21 x 31 cm
Buchschmuck: Die Offnung enthält auf der ersten Seite das kolorierte Wappen der Familie Giel.